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ZUWEISUNG VON GÄSTEBETTEN AUF GEMEINDEEBENE

Bett

Mit Gemeinderatsbeschluss Nr. 51 vom 28.11.2023 wurde die Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten genehmigt.

Die Anträge können in den Zeiträumen vom 1. Jänner bis 30. April sowie vom 1. Juli bis 30. Oktober eingereicht werden.
Unter Berücksichtigung der Artikel 7, 8 und 9 der obgenannten Verordnung für die Zuweisung von Gästebetten wird nach Ablauf jeden Zeitabschnittes eine Rangordnung erstellt. Mit begründeter Maßnahme werden die Gästebetten zugewiesen oder abgelehnt.

Für die Anträge um Zuweisung von Gästebetten darf ausschließlich die eigens hierfür vom Gemeindeamt bereit gestellte Modulistik verwendet werden.

Die Anträge können entweder über die zertifizierte elektronische Post (PEC) an die Adresse  auer.ora@legalmail.it   oder über die E-Mail an die Adresse  info@gemeinde.auer.bz.it eingereicht werden.

Weitere Informationen können Sie der Gemeindeverordnung für die Zuweisung von Gästebetten entnehmen.


Gemeindeverordnung Zuweisung von Gästebetten
Antrag um Zuweisung von Gästebetten


28.12.2023