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Sozialbonus 2021: Automatische Gewährung ab Januar

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Wie von der Energieregulierungsbehörde (ARERA) genehmigt, wird der Sozialbonus ab 2021 automatisch gewährt. Anrecht auf Ermäßigung der Strom- bzw. Gasgebühren haben Familien mit einem EEVE-Einkommen bis zu 8.265 Euro. Bei Familien mit mindestens vier zu Lasten lebenden Kindern wurde der ISEE-Wert hingegen auf 20.000 Euro angehoben. Das Ansuchen kann zusammen gestellt werden. Anrecht auf den Energiebonus haben schließlich auch jene Familien, welche auf lebenserhaltende, medizinische Elektrogeräte angewiesen sind - unabhängig von ihrem EEVE-Einkommen. Der Bonus hat eine Gültigkeit von einem Jahr und wird ab 1. Januar 2021 automatisch gewährt bzw. verlängert. Die Höhe der Ermäßigung der Gasgebühren ist abhängig von der Wohngemeinde, der Anzahl der Familienmitglieder und der Art der Nutzung. Bei direkten Kunden erfolgt die Ermäßigung durch einen Rabatt der Rechnung, bei indirekten Kunden hingegen in Form einer Überweisung.      

Der Elektrizitätsbonus gewährt den Familien ein Guthaben von € 125 bei zwei Familienmitgliedern, € 148 bei 3-4 Mitgliedern und € 173 wenn die Familie aus 4 und mehr Mitgliedern besteht. Die Höhe des Bonus ist unabhängig vom Lieferanten für Elektrizität.

Der Gasbonus vermindert den Betrag auf der Gasrechnung und die Berechnung erfolgt in Berücksichtigung des  Wohnsitzes, der Anzahl der Familienmitglieder  und vom  Verwendungszweck des Gases. Der Rabatt wird vom Lieferanten den direkten Gaskunden in der Rechnung selbst gewährt, im Fall von indirekten Nutzern mit zentralisierter Versorgung mittels einer Gutschrift. Der Gasbonus wird auch Kunden mit gemischter Versorgung gewährt, immer unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Voraussetzungen.



07.01.2021