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Beitragsgewährungen an die Vereine

Foto für Verlängerung des Termins für die Vorlage der Ansuchen

Der Gemeindeausschuss hat in der Sitzung vom 17. Jänner 2023 mit Maßnahme Nr. 17 als Endtermin für die Vorlage der Beitragsansuchen für das Jahr 2023 und folgende den 31. MÄRZ festgelegt.

Diese müssen innerhalb
den 31. März um 12.00 Uhr
vorgelegt werden.

Beitragsgesuche, welche nach dem 31. März oder unvollständig eingereicht werden, finden keine Berücksichtigung. Ausgenommen sind die Gesuche für außerordentliche Tätigkeiten, Investitionen und Anschaffungen

Anspruchsberechtigt sind Vereine, die keine Gewinnabsicht verfolgen und ihre Tätigkeit zum Wohle der örtlichen Bevölkerung ausüben (siehe Artikel 3 der Gemeindeverordnung über die Gewährung von Beiträgen).

Wichtige Hinweise:
- Die Beitragsgesuche für die außerordentlichen Tätigkeiten, Investitionen und Anschaffungen müssen vor der Initiative, den Anschaffungen usw. vorgelegt werden;
- Bitte beachten Sie vor der  Abfassung des Beitragsgesuches die Gemeindeverordnung über die  Gewährung von Beiträgen;
- Gemäß gesetzlicher Bestimmungen werden im Rahmen der Stichprobenkontrollen mindestens 6% der Ansuchen der Beitragsempfänger überprüft;

Weitere Informationen erteilt das Gemeindesekretariat, Frau Marion Darocca - Telefon 0471/089003
E-mail: marion.darocca@gemeinde.auer.bz.it

UNTERLAGEN

24.02.2022